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Judith Michael
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Verwendung
Die Arbeiten sind ausschließlich für den jeweiligen schriftlichen Auftrag, mit Nennung des Urhebers (Dipl. Judith Michael, www.fotons.de) unter dem Foto, Text und Video im festgesetzten Zeitraum zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestimmt.
Für die Weiternutzungen jedweder Art ist die Genehmigung des Urhebers schriftlich einzuholen.
Je nach Nutzungsart und Nutzungsdauerverlängerung ist ein prozentualer Honorar-Aufschlag vorzunehmen.

Die Vervielfältigung (insbesondere über Datenträger und Rechentechnik), die Bearbeitung (insbesondere Entfernung des Copyrights), die Verbreitung (insbesondere durch online Dienste und Veröffentlichungen) und
jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des deutschen Urheber- und Nutzungsrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Im Allgemeinen gelten die Regelungen des Urheberrechts (insbesondere § 2-7, §12, §31-32, §39- 42)
Die Urheberrechte Dritter sind zu beachten und die Inhalte als solches zu kennzeichnen.
Nutzungsrechte

1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich

festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotografen berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Zuschnitt, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen.
Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

 

Digitale Bildverarbeitung

1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den

Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotografen jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werde kann.

 

Anforderung von Archivbildern

1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.

3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout Zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

 

Produktionsaufträge

1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen

braucht der Fotografen nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotografen die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotografen bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

4 Der Fotografen wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 Produktionshonorar und Nebenkosten

1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotografen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so E-mailt der Fotografen auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).

3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotografe Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

4 Die urheberrechtliehen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

Haftung und Schadensersatz

1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die Wettbewerbs- und Markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

2 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe einesBildes ist der Fotodesigner berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

3 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotodesigners oder wird der Name des Fotodesigners mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotodesigner bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

Mehrwertsteuer

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Zustimmung
Sollte kein schriftlicher Vertrag vorliegen, stimmt der Auftragnehmer den Geschäftsbedingungen (www.fotons.de/about) automatisch zu, wenn er die Arbeiten verwendet bzw. veröffentlicht.

Quellen:
www.dokufoto.de/nachrichten/fotorecht, Jan.2016
DJV Wissen 2012.pdf
AGB Foto Kreibich.pdf, Stand 2012
Deutsches Urheberrecht

 

 

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17 U.S.C.§ 101 et seq (1988 ed. and Supp. 1993)

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